DGB Nord: “ Kom­merz­funk ja, Freie Ra­di­os nein – so geht es nicht!“

Der DGB-Bezirk Nord fordert von der Politik die Stärkung der künftigen Freien Radios in Schleswig-Holstein gegenüber den neuen kommerziellen Sendern und auch konkrete Maßnahmen für eine solide Finanzierung unserer Initiativen: „Es geht nur beides oder gar nichts. Sonst erleben wir eine Zunahme von Werbung und seichten Programmen, aber keine Stärkung regionaler Nachrichten und alternativer Programmangebote.“, heißt es in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung, die wir hier dokumentieren:


„Schleswig-Holstein: Kommerzfunk ja, Freie Radios nein – so geht es nicht!“


Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) warnt vor einer wachsenden Kommerzialisierung der Rundfunkangebote im Norden: Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hatte auf seiner jüngsten Sitzung drei nichtkommerzielle lokale Radioprojekte auf Eis gelegt, aber die Lizensierung von zwei neuen Kommerzradios für die Regionen Sylt und Lübeck angekündigt.


Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Die Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein steht auf zwei Säulen: Wer kommerzielle Hörfunkanbieter zulässt, darf die Freien Radios nicht in die Warteschleife schicken. Es geht nur beides oder gar nichts. Sonst erleben wir eine Zunahme von Werbung und seichten Programmen, aber keine Stärkung regionaler Nachrichten und alternativer Programmangebote. Das wäre nicht im Sinne der Programmvielfalt, und so war das vom Gesetzgeber auch nicht gedacht. Deshalb sollten sich die Koalitionsparteien das genau angucken und Maßnahmen für eine solide Finanzierung der lokalen Radios beschließen.“


Der Medienrat der MA HSH hatte das Vergabeverfahren für nichtkommerziellen lokalen Hörfunk in den Regionen Flensburg/Glücksburg/Tastrup, Rendsburg/Schleswig/Eckernförde sowie in Neumünster/Bordesholm/Nortorf/Padenstedt auf seiner jüngsten Sitzung ausgesetzt. Hintergrund dafür sei die ungesicherte Finanzierung der Programmvorhaben, die sich ohne finanzielle Förderung nicht realisieren ließen. Erst wenn Höhe und Dauer einer Förderung konkretisiert seien, könne der Medienrat Zuweisungsentscheidungen treffen. Für die Entscheidung über die Anträge für kommerziellen Hörfunk in Sylt und Lübeck hat der Medienrat dagegen einen konkreten Zeitplan festgelegt. Nachdem die zwei berücksichtigungsfähigen Bewerber Antenne Sylt GmbH und Sylt-Funk Mediengesellschaft mbH am 2. Juni angehört worden waren, will der Medienrat auf seiner Sitzung am 8. Juli 2015 eine Auswahlentscheidung über die Vergabe der UKW-Übertragungskapazitäten in der Region Sylt/Niebüll/Leck/Bredstedt treffen.


Ebenfalls am 8. Juli 2015 wird der Medienrat die berücksichtigungsfähigen Bewerber für das Versorgungsgebiet Lübeck/Bad Schwartau/Krummesse/Ratzeburg anhören. Die Auswahlentscheidung hierzu wird möglicherweise in der Sitzung am 2. September 2015 erfolgen.


Der am 1. Januar 2015 in Kraft getretene 5. Änderung des Medienänderungsstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein sieht die erstmalige Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein vor, in drei Regionen soll nichtkommerzieller Lokalfunk, in zwei Regionen kommerzieller Lokalfunk verbreitet werden.


Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen rund 430.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.


Quelle: http://nord.dgb.de/presse/++co++2d8947e8-23be-11e5-b049-52540023ef1a