In der aktuellen Juni-Ausgabe des Hamburger Transmitter, der Programmzeitschrift des Freien Sender Kombinat, findet ihr eine erste Einschätzung zum Entwurf der Kieler Staatskanzlei zum neuen Mediengesetz, zu der wir als Freie Radioinitiative auch aktuell eingeladen sind Stellung zu nehmen. Wir werden uns dazu in den kommenden Wochen auch noch ausführlicher öffentlich äußern.
Zur mutlosen Änderung des Medienstaatsvertrages zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein
Wie auch im Transmitter bereits berichtet, wird in Schleswig-Holstein seit längerem eine Änderung des Medienstaatsvertrages diskutiert, wobei immer die Zielsetzung kommuniziert wurde, nichtkommerzielles Lokalradio möglich zu machen. Umso mehr überrascht und enttäuscht der Entwurf der Staatskanzlei, der das Lokalradioverbot faktisch beibehält und Lokalradio nur in fünf eng definierten Versorgungsgebieten erlaubt, wobei zwei dieser fünf Gebiete im schlechtesten Fall durch kommerzielle Anbieter versorgt werden sollen.
In mindestens drei der Gebiete sollen nichtkommerzielle Lokalradios ermöglicht werden, wie die Erfahrungen zeigen, die zum Beispiel in Hessen gemacht worden sind, wird diese Anzahl hinterher nicht weiter erhöht. Die Begrenzung ist extrem problematisch, weil sie weite Teile Schleswig-Holsteins ausspart, sowohl in der Fläche als auch bevölkerungsmäßig: Das Hamburger Umland und Kiel haben in den Plänen für Lokalradios keinen Platz, weil die Befindlichkeiten von Dritten höher gewertet werden, als das erklärte Ziel, Pluralismus im schleswig-holsteinischen Medienbereich zu schaffen.
Anstatt einfach den simplen Satz ins Gesetz zu schreiben: „Nichtkommerzielles Lokalradio ist möglich“ und eine anständige institutionelle Grundfinanzierung festzuschreiben, die diesem Satz auch materielle Bedeutung verleiht, wird ein ängstliches Gesetz gemacht, offenbar getrieben von der Angst, etablierten Institutionen, wie dem „Offenen Kanal“ auf den Fuß zu treten, die sich in einem Konkurrenzverhältnis zu nichtkommerziellem Lokalradio wähnen.
Gerade mit Blick auf andere Bundesländer, wie Thüringen oder Sachsen-Anhalt, die vernünftigere Regelungen gefunden haben, muss die Neuregelung des Medienstaatsvertrages als mutlos und halbherzig gewertet werden, solange das faktisch weiterbestehende Lokalradioverbot nicht aufgehoben wird, eine institutionelle Grundfinanzierung durch die Medienanstalt ermöglicht wird und Freie Radios nicht an den Tropf der vom Land kontrollierten, wenig staatsfernen Medienstiftung gehängt werden und solange etwa die Hälfte der Bevölkerung Schleswig-Holsteins auch weiterhin keine Lokalradios empfangen können wird.
Es ist insofern an den lokalen Initiativen Druck auf die Landesregierung zu erzeugen und es ist an der selbsternannten Küstenkoalition, zu beweisen, dass sie die Medienlandschaft tatsächlich gestalten und verändern wollen und das bestehende Quasi-Monopol der Zeitungsverleger und des Funkhaus‘ Wittland aufbrechen wollen.